Risikohinweis der HFI GmbH
Vorbemerkung - Investition in Veranlagungen
Bitte beachten Sie vor dem Tätigen einer Investition in Veranlagungen, dass diese mit diversen Risiken verbunden ist und lesen Sie die folgend angeführten Risiken und Hinweise daher aufmerksam. Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass bei jeder Investition der Risikohinweis im dazu jeweils gesondert erstellten Informationsblatt beachtet werden sollte.
Es wird klargestellt, dass die folgenden Hinweise ausschließlich einer Veranschaulichung beispielhafter Risiken dienen, es sich jedoch um keine abschließende Aufzählung aller in Betracht kommenden Risiken handelt. Beachten Sie daher auch die bei der jeweiligen Kampagne angeführten (gesetzlichen) Hinweise.
Allgemeine Risiken
Darlehensgeber:
Im Zusammenhang mit der Veranlagung in ein qualifiziertes Nachrangdarlehen drohen dem Anleger Risiken, die bis zu einem Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsen führen können. Diese Art der Veranlagung ist daher nur für Anleger geeignet, die einen potentiellen (Total-)Verlust ihrer Kapitalanlage wirtschaftlich verkraften können. Die Veranlagung sollte daher optimalerweise als Beimischung eines ausgewogenen Anlageportfolios über unterschiedliche Kampagnen und unterschiedliche Veranlagungs-Klassen hinweg dienen und der persönlichen Risikobereitschaft des Anlegers entsprechen (Diversifikation). Durch die breite Streuung des Risikos und der Diversifikation der Geldanlage kann ein "Klumpenrisiko” verhindert werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Veranlagungen in Form von Nachrangdarlehen nicht über einen "Sekundärmarkt” veräußert werden können und daher keine bzw. eine nur eingeschränkte Handelbarkeit gegeben ist. Anleger mit kurzfristigem Kapitalbedarf sind somit dem Risiko ausgesetzt, zum gewünschten Zeitpunkt nicht über das eingesetzte Kapital verfügen zu können.
Für den Anleger besteht keine Nachschusspflicht, oder eine etwaige Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus. Der Anleger sollte jedoch unter keinen Umständen das Investment über Fremdkapital (z.B. mittels privaten Bankkrediten) finanzieren, zumal die Zahlungsverpflichtungen aus der Finanzierung über Fremdkapital im Fall eines möglichen Totalverlustes weiter aufrecht bleiben. Durch die ausbleibenden oder geringeren Kapitalrückflüsse aus der Veranlagung könnte der Anleger finanziell nicht mehr in der Lage sein, die Zins- und Tilgungsbelastungen aus der Fremdfinanzierung zu bedienen, was im schlechtesten Fall bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.
In diesem Zusammenhang ist auch auf das Inflationsrisiko hinzuweisen. Darunter versteht man das Risiko einer Geldentwertung aufgrund eines anhaltenden Anstiegs des Güterpreisniveaus. Dies führt dazu, dass die Realverzinsung eines Investments mitunter drastisch sinken kann.
Es liegt sohin in der eigenen Verantwortung des Anlegers, das mit einem Investment verbundene Risiko selbst zu evaluieren und sich in eigener Verantwortung von geeigneten Beratern beraten zu lassen. Etwaige Beratungskosten in diesem Zusammenhang sind vom Anleger selbst zu tragen.
Darlehensnehmer:
Eine nachteilige Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers kann diesem insofern zum Nachteil gereichen, als ihm in der Zukunft keine oder zumindest keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, um die Ansprüche der Anleger, insbesondere der Zins- und Kapitalforderungen, ausreichend zu befriedigen. Dies trifft insbesondere auch dann zu, wenn es sich bei der Darlehensnehmerin um eine Projektgesellschaft handelt, welche außer das geplante Vorhaben keine weiteren Geschäftsbetrieb, aus denen etwaige Umsätze generiert werden, oder eventuelle Verluste gedeckt und Zahlungsschwierigkeiten überwunden werden können (Risiko einer Projektgesellschaft). Sofern der Darlehensnehmer in Überschuldung oder Zahlungsunfähgkeit gerät, oder gar die Insolvenz über dessen Vermögen eröffnet wird (Insolvenzrisiko), kann dies zum Totalverlust des Investments führen. Der künftige wirtschaftliche Erfolg des Darlehensnehmers bzw. des finanzierten Projekts kann daher nicht garantiert werden.
Unter das Malversationsrisiko fallen strafbare Handlungen durch den Darlehensgeber bzw. der für den Darlehensgeber handelnden Personen, die das Investment gefährden und den Darlehensgeber mittelbar oder unmittelbar in eine Insolvenz führen können.
Plattform:
FanInvest betreibt eine internetbasierte Online-Plattform mit dem Zweck der Vermittlung von Investitionen zwischen Darlehensnehmern und Anlegern. Die Präsentation von Projekten auf der Website stellt keine Investitionsempfehlungen dar. Der Erwerb einer Veranlagung hat ausschließlich auf Basis einer gründlichen Prüfung der persönlichen oder finanziellen Umstände durch den Anleger selbst zu erfolgen. FanInvest erbringt keine Anlageberatungs- oder sonstigen Beratungsleistungen. FanInvest kann die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen des Darlehensnehmers insbesondere die Zahlungen betreffend nicht beeinflussen und kann daher für die entsprechende Einhaltung keine Haftung übernehmen.