Hier findest Du häufig gestellte Fragen und Hilfestellungen!
FanInvest ist die erste auf den Profi- und Spitzensport spezialisierte digitale Finanzierungsplattform. Mit FanInvest als innovatives und technisches Bindeglied können Vereine und Athlet:innen online Mitglieder und Unterstützer:innen sowie Sponsoren (Unterstützen) und Investor:innen (Investieren) für ihre Vorhaben gewinnen und gemeinsam Projekte realisieren.
Als Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) bezeichnet man die Finanzierung eines Projekts durch viele Kleinanleger. In Österreich ist Crowdinvesting durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geregelt. In Deutschland wird Crowdinvesting durch das Vermögensanagengesetz (VermAnlG) geregelt. Eine im Crowdinvesting häufig verwendete und über die Plattform FanInvest vermittelte Finanzierungsart ist das qualifizierte Nachrangdarlehen.
Als Emittent wird der jeweilige Verein bzw. die jeweilige Gesellschaft bezeichnet, welche eine Veranlagung über die Plattform an Fans als Investor:innen begibt.
Eine Investition über diese Plattform ist nur für Investor:innen möglich, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz in Österreich, Deutschland, oder der Schweiz haben. Die Investition hat auf eigenen Namen und eigene Rechnung zu erfolgen.
Die Nutzung der Plattform sowie die Erstellung Deines Accounts sind 100% kostenlos. Sofern Du ein Investment tätigst, musst Du Deinen gewählten Betrag über die gewünschte Zahlart bezahlen.
Du kannst als natürliche Person in Österreich bis zu € 5.000,-- investieren. Solltest du mehr investieren wollen bestätige bitte im Investitionsprozess die abgefragten Daten.
In Deutschland kannst du als natürliche Person bis zu € 1.000,-- investieren. Solltest du mehr investieren wollen, benötigen wir eine entsprechende Selbstauskunft über Deine finanzielle Situation.
Lemonway SAS ist ein Zahlungsdienstleister mit Sitz in Paris, Frankreich, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 500 486 915. Lemonway gewährleistet eine einfache und sichere Schnittstelle für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen über die Plattform.
Du hast die Möglichkeit, Dich unter www.faninvest.com/signup zu registrieren und Dir einen Account zu erstellen. Nach erfolgreicher Registrierung kannst Du Dein Profil sofort individualisieren und Dich mit der Plattform vertraut machen.
Nach erfolgreicher Registrierung und Identifizierung kannst Du mit dem Investieren beginnen. Klicke einfach beim gewünschten Projekt auf "Jetzt Investieren" und durchlaufe den Investmentprozess in 3 einfachen Schritten. Ab sofort kannst Du mit Deinem Verein "Gemeinsam Geschichte schreiben"!
Damit Du investieren kannst, musst Du vorab Deine Daten im Profil vervollständigen. Hierbei sind alle gekennzeichneten Felder wahrheitsgetreu auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Diese Identifizierung wird dann von Lemonway verifiziert und dies kann bis zu zwei Werktage in Anspruch nehmen. Über die erfolgreiche Verifizierung wirst Du elektronisch benachrichtigt.
Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir im Zuge von KYC (Know-Your-Customer) gesetzlich verpflichtet, die Identität der Investor:innen zu überprüfen und diese Informationen zu erheben. Der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, weitere Unterlagen zur Identifizierung anzufordern. Die Bekanntgabe Deiner Bankdaten ist für die Weiterleitung von Zinsen und Kapital an Dich erforderlich.
Der gesamte Finanztransfer wird durch Lemonway durchgeführt. Die investierten Beträge werden von Lemonway auf einem Bankkonto entgegengenommen und tagaktuell auf ein Treuhandkonto bei der BNP Paribas weitergeleitet. Die Gelder sämtlicher Konten sind einlagengesichert.
Ein Wallet ist ein digitales Zahlungskonto. Auf dem Wallet werden Deine Zinsen und Kapitalzahlungen gutgeschrieben. Die Gelder auf dem Wallet werden nicht verzinst. Das Wallet ist über Dein Dashboard jederzeit einsehbar.
Die Rückzahlung des Kapitals bzw. die Zinszahlungen erfolgen auf Dein Wallet. Mit der Funktion "Auszahlen" kannst Du Dein Kapital auf Dein persönliches Girokonto überweisen. Die Auszahlung vom Wallet ist auch in Teilen möglich und ist kostenlos.
Du kannst Dein Investment ganz einfach mittels Kreditkartenzahlung (direkt im Anschluss an das Investment über ein Interface möglich) oder mittels Banküberweisung bezahlen. Bitte beachte im Falle einer Banküberweisung, dass Deine Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Investment erfolgen muss. Die Überweisungsdaten erhältst Du direkt im Anschluss an das Investment zum Download.
Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, welches vom jeweiligen Darlehensnehmer trotz Fälligkeit (der Zinsen und/oder des Kapitals) nicht bezahlt werden muss, falls sich dieser in einer Krise befindet und eine Auszahlung zur Insolvenz führen würde. Der Darlehensgeber kann die Zahlung dieser Beträge daher so lange nicht fordern, wie sie beim Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund auslösen könnte. Im Insolvenzfall sind die Darlehensgeber gegenüber den anderen Gläubigern wie z.B. Banken oder Lieferanten nachrangig zu behandeln. Dieser Nachteil wird durch einen höheren Zinssatz abgegolten.
Die Fundingschwelle ist der Mindestbetrag, der erreicht werden muss, damit die Darlehensverträge Gültigkeit erlangen. Wird die Fundigschwelle nicht erreicht, tritt Dein Darlehensvertrag nicht in Kraft und Du erhältst Dein bereits investiertes Kapital in voller Höhe zurück.
Das Fundinglimit ist der Höchstbetrag, welcher im Rahmen der jeweiligen Crowdinvesting-Kampagne von den Investor:innen aufgebracht werden soll. Selbst wenn das Fundinglimit (Fundingziel) innerhalb des Fundingzeitraums nicht erreicht wird, kommt Dein Darlehensvertrag zustande, sofern die Fundingschwelle erreicht wurde.
Die Darlehenslaufzeit beginnt für alle Investor:innen am Tag nach Ende des öffentlichen Angebots.
Die Verzinsung beginnt für jeden Investor:in individuell am Tag nach Eingang des Investitionsbetrags auf dem Treuhandkonto.
Dein Investment wird während der Laufzeit des Darlehensvertrags mit einem fixen Zinssatz (in Form von Geld- und/oder Sachzinsen) verzinst. Zusätzlich können Emittenten auch weitere "Erfolgsverzinsungen" – sog. Meilensteine – anbieten. Wird dieser "Meilenstein" während der Darlehenslaufzeit erreicht, erhältst Du je nach vertraglicher Ausgestaltung einen Bonuszins zusätzlich zu Deiner fixen Verzinsung.
Je nach Ausgestaltung des Investments kann die Verzinsung in Form von monetärer Zinsen (Geldeswert) und/oder in Form von Sachzinsen (zB Gutscheinen) erfolgen. Du hast die Möglichkeit, eine Zinsart für das jeweilige Investment zu wählen. Die ausgewählte Zinsart kann während der Darlehenslaufzeit nicht mehr geändert werden.
Zinszahlungen erfolgen im Regelfall jährlich. Du sicherst Dir Deine Zinsen ab dem Zeitpunkt des Investments, wobei die Verzinsung am ersten Tag nach Zahlungseingang am Treuhandkonto beginnt. Zinsen werden Deinem Wallet gutschrieben.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt – unter Beachtung des qualifizierten Nachrangs – endfällig am Ende der Darlehenslaufzeit. Eine Rückzahlung des Darlehensbetrages während des Jahres findet daher nicht statt.
Deine Forderung (auf Zins- und/oder Kapitalzahlung) ist im Falle der Insolvenz des Emittenten nachrangig. Das bedeutet, dass Deine Forderung erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger befriedigt werden kann. Die Anmeldung Deiner nachrangigen Forderung ist sohin nur zweckmäßig, wenn zu erwarten ist, dass auch auf die nachrangigen Gläubiger – aufgrund einer 100% Befriedigung der Insolvenzgläubiger – etwas entfallen kann. Nachrangige Forderungen müssen daher von Gesetzes wegen nur angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht dies ausdrücklich verlangt. Solltest Du Deine Forderung dennoch anmelden wollen, schadet dies nicht, jedoch solltest Du stets auf die Nachrangigkeit der Forderung hinweisen, sonst kann die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten werden.
Nein, das qualifizierte Nachrangdarlehen ist weder durch eine Bürgschaft noch durch eine grundbücherliche Sicherstellung besichert.
Österreich:
Jeder natürlichen Person als Verbraucher iSd KSchG steht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Investitionsabschluss zu. Bitte erkläre Deinen Rücktritt vom Investment in schriftlicher Form mittels Rücktrittsformular oder per E-Mail an support@faninvest.at.
Deutschland:
Jeder Anleger kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss seine Willenserklärung, die auf den Abschluss des Vertrages über die Vermögensanlage gerichtet ist, widerrufen. Bitte erkläre Deinen Widerruf in Textform oder per E-Mail an support@faninvest.at.
Du kannst Dein Investment jederzeit an eine andere natürliche oder juristische Person in Österreich, Deutschland oder der Schweiz übertragen. Diese Person muss ebenfalls über einen verifizierten Account auf der Plattform verfügen. Gerne nehmen wir dann die Übertragung des gewünschten Investments vor. Bitte sende uns eine Mail an support@faninvest.at.
Bitte beachte, dass es keinen Sekundärmarkt für das Anbieten und Handeln von Veranlagungen gibt. Die Übertragbarkeit Deines Investments ist daher nur eingeschränkt möglich.
Für Deine laufenden Investments ändert sich nichts. Bitte beachte in diesem Zusammenhang jedoch die Steuergesetze Deines Ziellandes für Zinserträge. Wenn Du Zinserträge von Deinem Wallet auf Dein Bankkonto außerhalb des SEPA-Raums transferierst, können Dir diese Kosten von der Plattform in Rechnung gestellt werden. In neue Projekte kannst Du nur investieren, sofern Dein Wohnsitz sich nicht außerhalb Österreichs, Deutschland oder der Schweiz befindet.
Österreich:
Zinsen aus Nachrangdarlehen gehören zu den "Einkünften aus Kapitalvermögen" und unterliegen grundsätzlich dem progressiven Einkommenssteuersatz gemäß § 27 Abs 1 EStG iVm § 27 Abs 2 Z 2 lit. C EStG. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist jedoch der jährliche Veranlagungsfreibetrag von 730,- (Stand: Oktober 2022) zu berücksichtigen. Nur wenn Deine Zinserträge – kumulierte Zinsen aus allen jährlichen Investments der Kategorie "Einkünfte aus Kapitalvermögen" – diesen Betrag übersteigen, müssen diese von Dir zum Zeitpunkt des Zuflusses (Gutbuchung auf das Wallet) selbstständig in die Steuererklärung aufgenommen werden. Da wir Deine persönliche Finanz- und Steuersituation nicht kennen, konsultiere bitte gegebenenfalls einen Steuerberater.
Deutschland:
Zinszahlungen aus Nachrangdarlehen stellen Kapitalerträge gemäß dem deutschen Einkommenssteuergesetz dar. Deutsche Emittenten unterliegen als Schuldner der Kapitalerträge der Abzugsverpflichtung. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% ist vom Emittenten samt Solidaritätszuschlag (ggf. zzgl. Kirchensteuer) einzubehalten. Die steuerpflichtigen Kapitalerträge gelten durch den Einbehalt der KEST beim Anleger als endbesteuert mit dem weiteren Vorteil, dass dieser grundsätzlich keine Einkommenssteuererklärung abgeben muss.
Schweiz:
Die in einem Steuerjahr erzielten Netto-Zinserträge unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer und sind entsprechend der persönlichen Situation auf eine Steuerpflicht hin zu prüfen und allenfalls selbst zu versteuern.
Diese Darstellung ersetzt keine steuerliche Beratung und übernimmt FanInvest keine Haftung für die rechtmäßige Abfuhr der den Investor treffenden steuerlichen Verpflichtungen. FanInvest ist nicht zur Steuer- oder Rechtsberatung berechtigt. Zur Abstimmung steuerrechtlicher Einzelfragen wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater!
Du hast die Möglichkeit, Dich auf www.faninvest.com/signup zu registrieren und Dir einen Account zu erstellen. Nach erfolgreicher Registrierung kannst Du Dein Profil sofort individualisieren und Dich mit der Plattform vertraut machen.
Sponsoring & Unterstützung ist auch als Gastnutzer möglich. Es wird für Dich kein Account erstellt und sind lediglich die als Gast abgefragten Felder zu befüllen.
Um Projekte zu unterstützen, musst Du Deinen Wohnort und Deinen Geburtstag auf der Plattform bekanntgeben. Eine Identifikation ist für Unterstützungsprojekte nicht notwendig.
Nach erfolgreicher Registrierung und Bekanntgabe der notwendigen Daten kannst Du sofort mit dem Unterstützen beginnen – das ist kampagnenbezogen schon ab Deinem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Klicke einfach beim gewünschten Projekt auf "Jetzt Unterstützen" und wähle Deine gewünschte Unterstützung aus. Ab sofort kannst Du mit Deinem Verein "Gemeinsam Geschichte schreiben"!
Du kannst Deine Unterstützung ganz einfach mittels Kreditkartenzahlung, EPS, Giropay, SOFORT, Apple Pay oder Google Pay bezahlen (direkt im Anschluss an die Unterstützung über ein Interface möglich) oder mittels Rechnung bezahlen. Die Rechnung erhältst Du direkt im Anschluss an die Unterstützung per Mail.
Stripe ist ein Online-Bezahldienst der es möglich macht, neben Zahlung auf Rechnung auch die oben angeführten weiteren Zahlungsarten über die Plattform zu akzeptieren. Die so getätigten Zahlungen werden auf einem von den Unterstützungswerber:innen zu eröffnendem Konto gesammelt und regelmäßig an diese weitergeleitet.
Im Grunde gibt es 3 Unterstützungsmöglichkeiten, die die Unterstützungswerber:innen im Rahmen einer Kampagne anbieten können:
- Spende (ohne Gegenleistung)
- Unterstützung (mit Gegenleistung)
- und Sponsoring.
Sponsoring ist der Erwerb eines vordefinierten Sponsoringpaketes zu einem fixierten Gesamtpreis. Der Inhalt des Sponsoringpaketes wird durch einen standardisierten Sponsoringvertrag bestimmt, der direkt mit dem Unterstützungswerber:in abgeschlossen und auf der Plattform hinterlegt wird. Das Sponsoring soll insbesondere im Zusammenhang mit medienwirksamen Ereignissen auf das Unternehmen oder die Person des Sponsors aufmerksam machen, um eine entsprechende "Öffentlichkeitswirksamkeit" zu generieren sowie den Zugang zu einem Unternehmernetzwerk zu ermöglichen.
Je nach Art der Unterstützung erhältst Du folgende Leistungen:
- Spende: Unterstützer:innen erhalten die Möglichkeit, die Unterstützungswerber:innen mit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe zu unterstützen. Für Deine Spende erhältst Du keine Gegenleistung bzw. ein kleines Dankeschön ohne monetären Wert.
- Unterstützung/Mitgliedschaft: Für Deine Unterstützung/Mitgliedschaft erhältst Du von den Unterstützungswerber:innen eine Gegenleistung mit untergeordnetem monetärem Wert oder wirst Mitglied.
- Sponsoring: Die Unterstützungsleistung steht in einem gleichen oder zumindest ähnlichen betraglichen Verhältnis zu der dafür angebotenen Gegenleistung. Das Sponsoring hat zum Ziel, die Unterstützungswerber:innen mittels einer Unterstützungsleistung zu fördern.
Das Fundinglimit ist der Höchstbetrag, welcher im Rahmen der jeweiligen Unterstützungskampagne von den Unterstützer:innen aufgebracht werden soll. Selbst wenn das Fundinglimit (Fundingziel) innerhalb des Fundingzeitraums nicht erreicht wird, kommt Deine Unterstützung dennoch zustande. Es gibt keinen Mindestbetrag, der für eine erfolgreiche Unterstützung erreicht werden muss.
Zumal es sich um eine einmalige Zahlung ohne Rückzahlungsanspruch handelt, besteht ausschließlich das Risiko, dass die versprochene Gegenleistung nicht erbracht werden kann oder, dass die Sponsoring-Leistung nicht Deinen Erwartungen entspricht.
- Spenden: ein Rücktritt bzw. eine Rückzahlung des geleisteten Spendenbetrages ist nicht möglich.
- Unterstützung/Mitgliedschaft: Bei Gegenleistungen in Form von Warenlieferungen kannst Du innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung zurücktreten; von einer Mitgliedschaft kannst Du innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.
- Sponsoring: ein Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss möglich.
Voraussetzung für einen Rücktritt ist, dass Du eine natürliche Person als Verbraucher bist. Bitte erkläre Deinen Rücktritt von der Unterstützung in schriftlicher Form mittels Rücktrittsformular oder per Mail an support@faninvest.at.
- Spenden: Spenden an spendenbegünstigte Empfänger:innen können betraglich begrenzt als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die Meldung an das Finanzamt erfolgt in Österreich direkt durch die Spendenempfänger:innen und ist dafür die Angabe des Namens und des Geburtsdatums erforderlich.
In Deutschland ist die Spende mittels entsprechendem vom Spendenbetrag abhängigen Nachweis in der Steuererklärung geltend zu machen.
In der Schweiz können grundsätzlich bis zu 20 % des Nettoeinkommens als Spende in Abzug gebracht werden wobei jedoch je Kanton andere bzw. weitere Regelungen zu berücksichtigen sind.
Unternehmer:innen haben die Spenden selbst als Betriebsausgabe geltend zu machen. Unentgeltliche Zuwendungen an nicht spendenbegünstigte Empfänger:innen sind als Schenkungen zu qualifizieren und als solche steuerlich nicht absetzbar.
- Sponsoring: Sponsorzahlungen sind dann Betriebsausgaben, wenn sie auf einer wirtschaftlicher Grundlage beruhen und dem erhaltenen Werbeeffekt entsprechen. Dazu muss sich der Gesponsorte als Werbeträger eignen. Anhand eines objektiven Fremdvergleiches ist sicher zu stellen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Sponsorzahlung und dem entsprechenden Werbewert besteht.
Die steuerliche Beurteilung hängt entscheidend vom konkreten Einzelfall ab (unter Berücksichtigung der Möglichkeit allfälliger Freibeträge) und es wird daher empfohlen, steuerliche Detailfragen mit dem eigenen Steuerberater zu klären. FanInvest kann keine Haftung für die steuerliche Beurteilung im Einzelfall übernehmen und es wird keine Gewähr für die gegenständliche Darstellung übernommen!